Kommunen bleiben trotz Corona-Krise handlungsfähig

Bad Belzig: Trotz der Einschränkungen infolge der Corona-Krise bleiben der Kreistag, die Stadtverordnetenversammlung und die Gemeindevertretungen in  Potsdam-Mittelmark
handlungs- und beschlussfähig. Dafür sorgt eine Regelung zur Kommunalverfassung, die der Landtag Brandenburg an diesem Mittwoch auf Vorschlag der SPD-geführten Koalition beschlossen hat. Den kommunalen Parlamenten wird damit die Möglichkeit eröffnet, notfalls in Video- oder Telefonkonferenzen zu tagen. „Damit sichern und stärken wir die kommunale Demokratie auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie“, erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete Günter Baaske.

Wegen der Kontaktbeschränkungen und zum Schutz von Angehörigen von Risikogruppen ist es für Kommunalparlamente und -gremien gegenwärtig schwierig, in Präsenz zu tagen und notwendige Beschlüsse zu fassen. Hier greift das beschlossene „Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage“, indem es Ausnahmeregelungen zulässt. „Sie sind klar begrenzt und zeitlich befristet“, so Baaske. „Die Grundsätze der Öffentlichkeit und Transparenz bleiben ebenso gewahrt wie die Rechte der Minderheiten in den Vertretungen.“ Der Landtag habe mit dem Beschluss gezeigt, dass ihm die Beschluss- und Handlungsfähigkeit der kommunalen Demokratie am Herzen liegt. „Die Entscheidungen auf kommunaler Ebene sind das Rückgrat unseres Gemeinwesens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“, so der SPD-Abgeordnete.