Förderung für Übungsleitungen von Chören und Musikgruppen

Bad Belzig: Das Land fördert in diesem Jahr wieder Übungsleiterinnen und Übungsleiter von Amateurensembles mit bis zu 400 Euro. Chöre und Orchester können bis zum 31. März 2022 einen Förderantrag beim Landesmusikrat einreichen.

„Wo man singt, da lass Dich nieder… So heißt das Sprichwort. Deshalb begrüße ich die Förderung. Sie schafft nicht nur Anreize für die Entwicklung der Amateurensembles, sondern soll auch dafür sorgen, dass ihre Vielfalt in Brandenburg erhalten bleibt.“, meint der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Günter Baaske.

Seit 2017 unterstützt das Land die Amateurensembles. Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem eine Mindestzahl von 12 Chormitgliedern oder mindestens 9 aktiven künstlerischen mitwirkenden Orchestermitgliedern, die eigenständige Proben durchführen und am aktiven öffentlichen Musikalleben teilnehmen. Chöre und Orchester, die von kommunalen oder privaten Musikschulen, staatlichen oder privaten Hochschulen oder anderen staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen betrieben werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie Antragsformulare: https://www.landesmusikrat-brandenburg.de

„Nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Bundesebene können Chöre und Orchester Unterstützung erhalten.“, darauf weist Günter Baaske hin. Auf Bundeseben bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

Ab sofort können laufende Anträge für die Förderung der Amateurmusik in ländlichen Räumen beim Bundesmusikverband Chor & Orchester per Online-Antragsformular eingereicht werden. Knapp 20 Millionen Euro werden für das Förderprogramm IMPULS bereitgestellt. Diese Förderung soll Musikerinnen und Musikern Motivation bieten, eine nachhaltige Stärkung und erhöhte Sichtbarkeit für einen zeitnahen Neustart zu erreichen. Orchester sollen Proben und Konzerte schnell wieder aufnehmen können, um Mitglieder wieder oder zurückzugewinnen. Weitere Informationen: https://bundesmusikverband.de/impuls/.

Bis zum 1. Mai 2022 können Anträge für das Projekt „Musik für alle – außerschulische Musikförderung für Kinder und Jugendliche“ gestellt werden. Mit dem Projekt soll Kindern und Jugendliche der Zugang zu Musik ermöglicht werden. Durch die Corona-Pandemie müssen neue Möglichkeiten geschaffen werden. Durch digitale oder hybride Veranstaltungen sollen Kinder weiterhin Spaß an der kreativen musikalischen Bildung haben. Die Laufzeit der Projektförderung beläuft sich bis zum 31.12.2022. Weitere Informationen: https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle/.

Ländliche Regionen prägen Deutschland. Somit sollte der Erhalt von Landmusik weiterhin bestehen bleiben. Mit dem Projekt sollen Unternehmungen unterstützt werden, die zur Identifikation mit der Region beitragen. Landmusik – Förderung von musikalischen Amateur- oder Profiprojekten im ländlichen Raum (DMR), hier besteht die Möglichkeit ausschließlich per Upload über das Portal die Projektunterlagen einzureichen. Projekte können von 2.000 bis maximal 10.000 Euro gefördert werden. Der Einsendeschluss ist der 14.02.2022. Weitere Informationen: https://landmusik.org/.

Bis zum 28.02.2022 besteht die Möglichkeit auf eine Förderung „Aufholen nach Corona/ Aufholpaket Kulturelle Bildung 2022 – Förderung von Kindern und Jugendlichen (AMJ)“. Dies gilt für Projekte, die im ersten Halbjahr (Durchführung bis zum 30.06.2022) stattfinden. Des Weiteren besteht bis zum 01.07.2022 die Möglichkeit eine Förderung für das zweite Halbjahr zu beantragen (Durchführung bis zum 31.12.2022). Mit der Förderung sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zu Persönlichkeitsentwicklung haben. Das Nachholprogramm Kulturelle Bildung soll Kinder- und Jugendchöre, Chöre und Gesangsgruppen deutschlandweit zugänglicher machen, damit Kinder und Jugendliche weiterhin aktiv am Musikleben teilhaben können. Weitere Informationen: https://www.amj-musik.de/kontaktstelle-chor/.